Rechtsanwaltskanzlei Rheinfels

Familien- und Erbrecht, Verkehrs- und Mietrecht

Verkehrsrecht

Meine Leistungen:

  • Vertretung von der Schadensmeldung bis zur vollständigen Abwicklung des Schadensersatzanspruches
  • Vertretung in Bußgeld- und Strafverfahren vom Anhörungsschreiben bis zum Abschluss des Verfahrens

In folgenden Bereichen bietet Ihnen Frau Rechtsanwältin Monica Rheinfels, LL.M. eine rechtliche Vertretung an:

  • Entzug der Fahrerlaubnis.
  • Fahrlässige Körperverletzung und Tötung im Straßenverkehr
  • Fahrverbot
  • Fahrerlaubnis auf Probe
  • Geschwindigkeitsüberschreitung
  • Haushaltsführungsschaden
  • Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU)
  • Mietwagen
  • Nutzungsausfall
  • Punkte
  • Restwert
  • Rotlichtverstoß
  • Schadensersatz (auch bei wirtschaftlichem Totalschaden)
  • Schmerzensgeld
  • Sperrfrist
  • Trunkenheit und Drogen im Straßenverkehr
  • Unfallflucht – unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
  • Verdienstausfall
  • Vollkaskoversicherung
  • Wiedererteilung der Fahrerlaubnis

Man unterscheidet einerseits die Schadensabwicklung aus Verkehrsunfällen im zivilrechtlichen Bereich, in denen der schuldlos Geschädigte Ersatz für seine Nachteile (Reparaturkosten, Schmerzensgeld, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Nebenkosten) begehrt. Kommt es hierbei zum Streit, wird das Verfahren vor den Zivilgerichten (Amts- oder Landgericht für Zivilsachen) durchgeführt.

Andererseits wird mindestens einer der Unfallbeteiligten von der Polizei beschuldigt, den Unfall allein oder mit verursacht zu haben. Dann steht zusätzlich ein Bußgeld- oder Strafverfahren zu erwarten. Nach Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklage werden diese Verfahren vor dem Strafgericht (meist Amtsgericht) abgehandelt.

Gerne beantwortet Frau Monica Rheinfels, LL.M. in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen rund um den Verkehrsunfall. Dazu zählen neben der Beratung und Prüfung Ihrer Ansprüche vor allem auch die Abwicklung des Verkehrsunfalls mit dem Verursacher und dessen Haftpflichtversicherung.

Anwaltskosten
Die Anwaltskosten werden in der Regel von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder von der eigenen Rechtsschutzversicherung (z.B. ADAC) getragen.

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